Komplexe Aufgabe: Gefahrguttransport
Jeder Unternehmer hat zunehmend Umgang mit Gefahrstoffen oder gefährliche Abfälle. Werden diese versandt oder angeliefert unterliegt er dem Gefahrgutrecht als Verpacker, Verlader, Absender oder Empfänger. Die damit verbundenen Pflichten sind meist unbekannt, aber bei Nichtbeachten stets eine bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeit.
Entsteht daraus ein Unfall oder eine Umweltstraftat kann es teuer werden.
Wir unterstützen Sie bei dieser komplexen Aufgabe mit folgenden Leistungen:
- Gefahrgutbeauftragter (EU-Sicherheitsberater; § 1 Gefahrgutbeauftragtenverordnung)
- Schulung (gemäß GGVSE/ADR Kapitel 1.3) für beauftragte Personen und sonstige verantwortliche Personen; die Schulung ist notwendig für alle, die Gefahrstoffe versenden oder empfangen, auch wenn rechtlich kein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden muss
- Weitere Gefahrgutdienstleistungen:
- Prüfen von Freistellungen (z. B. begrenzte Mengen, ADR Kap.1.1.3.6)
- Erstellung von Arbeitsanweisungen für jeden Arbeitsbereich (GGVSE § 9)
- Checklisten für zusätzlich benötigte Dinge bezüglich Fahrzeug - Fahrer - Begleitpapiere
Downloads
Wir haben für Sie Unfallanzeigen und Baustellenkoordination zum Downloaden bereitgestellt